Wechselseitige Beteiligungen außerhalb des Aktienrechts
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Von wechselseitigen Beteiligungen gehen im wesentlichen zwei Gefahren aus. Zum einen gefährden sie die Haftungsgrundlage der Gläubiger der Gesellschaft, insbesondere die Aufbringung, Erhaltung und die bilanzielle Darstellung des Kapitals, und können zu einer Täuschung der Öffentlichkeit über die Haftungsverhältnisse führen. Zum anderen bergen sie Probleme für die Willensbildung in den Gesellschafterversammlungen. Dies gilt nicht nur für wechselseitige Beteiligungen zwischen Aktiengesellschaften, die bisher im Zentrum des Interesses von Gesetzgebung und Literatur standen, sondern auch für die noch weitgehend vernachlässigten wechselseitigen Beteiligungen von GmbHs und Personengesellschaften. Die Arbeit untersucht daher in ihren drei Hauptteilen, inwieweit wechselseitige Beteiligungen zwischen GmbHs, zwischen GmbHs und Personengesellschaften und zwischen Personengesellschaften dennoch zugelassen werden können und wie Stimm- und Vermögensrechte behandelt werden müssen. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Fragen des Gläubigerschutzes und des Schutzes der Interessen von (Minderheits-)Gesellschaftern. Gerade bei der Untersuchung von wechselseitigen Beteiligungen mit Personengesellschaften betritt die Monographie weitgehend Neuland und dürfte daher die Diskussion in einem bisher zu Unrecht weithin vernachlässigten Gebiet spürbar fördern.