Handkommentar zur Zürcher Strafprozessordnung
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Zum Strafprozessrecht sind verschiedene Lehrbücher und Einführungen erhältlich. Ebenso ein Grosskommentar, der zumindest einen Teil der Zürcher StPO kommentiert. Was bislang fehlte, war eine handliche Zusammenfassung der Praxis zum Strafprozessrecht, die dem Praktiker einen raschen Überblick und eine erste Orientierung über die Rechtslage verschafft. Der vorliegende Handkommentar zur Zürcher Strafprozessordnung will diese Lücke schliessen. Er will Werkzeug sein und den an den Ermittlungen und am Strafprozess beteiligten Polizisten, Staatsanwälten, Richtern und Verteidigern den Zugriff auf die Rechts- und Erkenntnisquellen erleichtern. Die einzelnen Paragrafen der StPO haben im Gesetz keine Titel; zur Erleichterung der Orientierung haben die Autoren solche gesetzt. Als Bemerkungen bei den Paragrafen wurden neben den Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft vor allem die einschlägigen Leitentscheide des Bundesgerichts sowie des Kassations- und Obergerichts des Kantons Zürich aufgeführt.
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Handkommentar zur Zürcher Strafprozessordnung, Manfred Küng
- Jazyk
- Rok vydání
- 2005
Doručení
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- Titul
- Handkommentar zur Zürcher Strafprozessordnung
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Manfred Küng
- Vydavatel
- Stämpfli
- Rok vydání
- 2005
- Vazba
- měkká
- ISBN10
- 372729468X
- ISBN13
- 9783727294686
- Kategorie
- Právní literatura
- Anotace
- Zum Strafprozessrecht sind verschiedene Lehrbücher und Einführungen erhältlich. Ebenso ein Grosskommentar, der zumindest einen Teil der Zürcher StPO kommentiert. Was bislang fehlte, war eine handliche Zusammenfassung der Praxis zum Strafprozessrecht, die dem Praktiker einen raschen Überblick und eine erste Orientierung über die Rechtslage verschafft. Der vorliegende Handkommentar zur Zürcher Strafprozessordnung will diese Lücke schliessen. Er will Werkzeug sein und den an den Ermittlungen und am Strafprozess beteiligten Polizisten, Staatsanwälten, Richtern und Verteidigern den Zugriff auf die Rechts- und Erkenntnisquellen erleichtern. Die einzelnen Paragrafen der StPO haben im Gesetz keine Titel; zur Erleichterung der Orientierung haben die Autoren solche gesetzt. Als Bemerkungen bei den Paragrafen wurden neben den Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft vor allem die einschlägigen Leitentscheide des Bundesgerichts sowie des Kassations- und Obergerichts des Kantons Zürich aufgeführt.