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Nachlassplanung des Urhebers

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Urheberrechte bleiben auch nach dem Tod des Urhebers verwertbar. Diesem Umstand kommt je nach Beschaffenheit des Werknachlasses erhebliche ökonomische bzw. ideelle Bedeutung zu. Eine umsichtige Planung kann für die geordnete Abwicklung eines solchen Nachlasses daher grundlegend sein. Zunächst wird aus Sicht des Urhebers untersucht, welches Instrumentarium ihm bei der Werknachlassplanung innerhalb der urheber- und zivilrechtlichen Leitplanken zur Verfügung steht. Dogmatisch Anregendes bietet etwa die Frage nach der lebzeitigen Übertragbarkeit des Urheberpersönlichkeitsrechts. Im Bereich des postmortalen Persönlichkeitsschutzes bewegt sich sodann die Prüfung, ob und inwieweit persönlichkeitsrechtliche Aspekte des Werkintegritätsrechts vererbbar sind. Danach gilt der Fokus den Rechtsnachfolgern, wobei etwa die Besonderheiten der Ausschlagung eines Werknachlasses oder die Rechtsnatur und das Funktionieren einer Urhebererbengemeinschaft erörtert werden. Diese einlässliche Prüfung von Rechtsfragen rund um die Werknachlassplanung liefert für die strategische Verwaltung bzw. Bewirtschaftung von Urheberrechten mithin willkommene Orientierungsansätze und Lösungsvorschläge.

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2005, měkká

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