Strahlenschutzverordnung
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Die Strahlenschutzverordnung wurde durch Art. 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2365) nochmals umfangreich gegenüber der ursprünglichen Fassung geändert. Sie wurde den neuen Anforderungen und Erfahrungen in der Praxis angepasst. Alle diese Neuerungen wurden in der vorliegenden Fassung berücksichtigt. Des Weiteren liegt das begleitende Regelwerk zur Durchführung der Strahlenschutzverordnung überarbeitet und verabschiedet vor und wurde in den Teilen, die insbesondere für den Mediziner bedeutsam sind, in die neue Auflage übernommen. Hervorzuheben sind die Richtlinien zu den diagnostischen Referenzwerten von 2003 und zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge von 2004, die nach gut 25 Jahren die alte BMI-Richtlinie abgelöst hat. Durch das umfangreiche Einführungskapitel sowie das detaillierte Stichwortverzeichnis soll dem im Strahlenschutz tätigen Arzt, dem Nuklearmediziner, dem Strahlenschutzbeauftragten, wie auch dem ermächtigten Arzt, der die arbeitsmedizinische Vorsorge bei den beruflich strahlenexponierten Personen durchführt, ein schneller Überblick in das neue Regelwerk vermittelt werden.