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Definitionen für die Zivilrechtsklausur

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Dieses Skript ist gedacht als Lernhilfe für Zivilrechtsklausuren und für die mündliche Prüfung im Zivilrecht. So wie man eine Fremdsprache nur erlernen kann, wenn man regelmäßig Vokabeln „paukt“, kann man auch eine Zivilrechtsklausur nur dann bewältigen, wenn man vorher die zentralen Definitionen auswendig gelernt hat. Wann sind z.B. die Voraussetzungen der Drittschadensliquidation oder des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegeben? Was versteht man unter Analogie oder unter Schickschuld? Und welche Voraussetzungen hat ein rechtmäßiger Streik im Arbeitsrecht? Diese Grundbegriffe kann man sich am besten aneignen, wenn man – wie bei einem Vokabelheft – eine Hälfte der Seite mit einem Stück Papier etc. abdeckt und ausprobiert, ob die aufgelisteten Begriffe bekannt sind. Das zeitaufwändige Beschreiben von Karteikarten kann man sich so ersparen. Inhaltsverzeichnis und Leseprobe unter http://www.niederle-media.de/mediafiles//Sonstiges/Def-ZivR.pdf

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Definitionen für die Zivilrechtsklausur, Lutz-Philipp Harbaum

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