Gesamtbanksteuerung und qualitatives Aufsichtsrecht
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Zur Steuerung von Risiken hat die Bankenaufsicht verschiedene Regularien entwickelt, so etwa die MaH oder die MaK. Die Institute stehen deshalb vor der Aufgabe, verschiedene Risikokategorien in ein ganzheitliches Risikomanagement, und dieses wiederum in eine Gesamtbanksteuerung zu überführen, die ihr Augenmerk sowohl auf die Chancen als auch die Risiken des Bankbetriebs richtet. Den Orientierungsrahmen dafür bilden die aufsichtrechtlichen Vorschriften der Eigenkapitalregelungen von Basel II sowie die Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Die Beiträge dieser Publikation geben einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Facetten des Risikomanagements und stellen den aktuellen Stand der Diskussion dar. Sie orientieren sich dabei an der Sichtweise der Praxis und erörtern eingehend Auslegung und Umsetzung der neuen Regelwerke.