Interessenausgleich und Sozialplan
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Die Regulierung von Betriebsänderungen durch Interessenausgleiche und Sozialpläne ist seit vielen Jahren eine wichtige Aufgabe von Interessenvertretungen. Jedoch verschärfen sich die Rahmenbedingungen, um entstehende Nachteile auszugleichen und zu mildern. Ziel ist es, Beschäftigte soweit wie möglich vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen. Wo das nicht möglich ist, sollen Betriebsräte die Betroffenen bei der Suche nach neuer Arbeit bestmöglich unterstützen. Das gelingt auch in einem beachtlichen Maß, wie die Analyse von 530 Vereinbarungen zeigt. Vor allem beschäftigungsorientierte Lösungen, Vereinbarungen von Transfermaßnahmen oder die Möglichkeit, Abfindungen in Beschäftigungszeiten umzuwandeln, gewinnen an Bedeutung. Die Auswertung zeigt anhand zahlreicher Beispiele die Bandbreite der Regelungsmöglichkeiten und gibt Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen.