Betreuungsrecht
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Durch das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz wurde das Betreuungsrecht erheblich geändert. Der neue Handkommentar beantwortet die mit der Novelle verbundenen Rechtsfragen der Praxis. Schwerpunkte liegen auf folgenden Neuerungen: - stärkere Beachtung der Vorsorgevollmacht unter Einbeziehung der Betreuungsbehörden und -vereine - neu definierte Aufgabenkreise für Betreuer - Einführung eines pauschalen staatlichen Vergütungssystems für Betreuer - Auswahl und Haftung der Berufsbetreuer - Aufsicht über Betreuer, insbesondere die Beachtung einer geeigneten Betreuungsplanung - Einführung eines zentralen Vorsorgeregisters (verpflichtend für alle Beteiligten) Das Werk orientiert sich an den Bedürfnissen der Praxis, berücksichtigt stets die unterschiedlichen Sichtweisen der Verfahrensbeteiligten (Vormundschaftsgericht, Bevollmächtigter, Betreuungsbehörde und -verein, Betreuer, Angehörige) und erschließt so deren jeweilige Rechtsprobleme.