Ausnahmezustand und Menschenrecht
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Stehen die Menschenrechte auch – so will es zumindest scheinen – mehr und mehr im Zentrum weltpolitischer Debatten, so werden sie doch im entscheidenden Augenblick nur zu oft ausgeblendet, verworfen und missachtet. Im Krieg gegen den Terror etwa gelten die international verbrieften Grundrechte des Menschen wenig. Der Ausnahmezustand wird zum Normalzustand. Mit fundierter Sachkenntnis nimmt der Autor Stellung gegen die auch bei uns immer mehr überhand nehmende Tendenz, Sicherheit vor Recht gelten zu lassen und die Ausnahme zur Regel zu erheben. In neuem Licht erscheint auch der Schandfleck des Gefangenenlagers von Guantánamo, nämlich als Un-Ort des bloss fiktiv rechtsfreien Raumes, der so nie und nimmer bestehen dürfte und streng juristisch auch nicht bestehen kann. Reich dokumentiert durch Fälle der Rechtsprechung, die bis in die jüngste Zeit reichen, schreitet der Autor im Lichte der Ausnahme die internationalen Menschenrechtssysteme und das humanitäre Völkerrecht ab und verfolgt die Entstehung des Not- und Ausnahmezustands selbst zurück bis in die Antike. Spannend resümiert er die heute noch einmal mit ungeahnter Brisanz aufscheinenden Debatten um die naturrechtliche Begründung der souveränen Macht, wie sie von Carl Schmitt und Hans Kelsen geführt wurden. Selten wurde so kompakt Einblick gegeben in einen hochaktuellen Themenkreis, der vom Autor zudem gleichwertig von rechtswissenschaftlicher wie von geisteswissenschaftlicher Warte erschlossen wird.