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Verfassungsrechtliche Grenzen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes

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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 verpflichtet das Grundgesetz die Bundesregierung, für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Bereits in diesem Urteil legte das Bundesverfassungsgericht dem Deutschen Bundestag nahe, das Verfahren der parlamentarischen Beteiligung bei Entscheidungen über den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland näher auszugestalten. Gleichwohl verabschiedete der Deutsche Bundestag erst nach den Erfahrungen aus einer über zehnjährigen Staatspraxis und angesichts der Umstrukturierung der Bundeswehr auf Auslandseinsätze das Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz), welches am 24. März 2005 in Kraft trat. Inwieweit der Gesetzgeber bei der einfach-gesetzlichen Normierung des Gegenstandes des Parlamentsvorbehaltes im Wehrverfassungsrecht, des Zustimmungsantrages der Bundesregierung, des parlamentarischen Beschlussfassungsverfahrens, des Rückholrechts des Deutschen Bundestages und der Informationspflichten der Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Vorgaben beachtet hat und welche Aspekte bei einer Novellierung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes zu bedenken sind, ist vor dem Hintergrund der deutschen Verfassungsgeschichte seit 1871 und unter besonderer Berücksichtigung des Entwurfes eines Gesetzes zur Mitwirkung des Deutschen Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr (Auslandseinsätzemitwirkungsgesetz) der Bundestagsfraktion der FDP vom 12. November 2003 Gegenstand der Arbeit.

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ISBN
9783832510855
Nakladatelství
Logos-Verl.

Kategorie

Varianta knihy

2005, měkká

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