Vergütung für Bausachverständige nach JVEG
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Die Vergütung der Sachverständigen regelt seit dem 1.7.2004 das JVEG. An Stelle des bis dahin geltenden Entschädigungsprinzips steht ein Vergütungsmodell, das bei der Heranziehung des Sachverständigen durch die Gerichte eine auskömmliche Honorierung gewährleisten soll. Kernstück der Reform ist die Zuordnung der Leistungen zu verschiedenen Honorargruppen mit festen Stundensätzen (Honorargruppensystem), statt des bisher geltenden Entschädigungsrahmens mit Zuschlagsmöglichkeiten. Seit der Einführung herrscht Unklarheit über die Anwendung und Auslegung. Dieses Handbuch gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkung auf die Honorierung des Sachverständigen. Mit Erläuterungen und Beispielen sollen Anwender in die Lage versetzt werden, die Möglichkeiten der neuen Vergütungsregeln zu erkennen und sachgerecht anzuwenden.