Biostoffverordnung
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Die Biostoffverordnung konkretisiert die allgemeinen Schutzvorschriften für den Bereich der Biostoffe. Sie gilt für alle Tätigkeiten inkl. der Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich und grenzt damit die Tätigkeiten, die dem Gentechnikrecht unterliegen, von deren Anwendungsspektrum ab. Eine Einführung in Systematik und Anwendungsgebiete der BiostoffV sowie Abgrenzungen gegenüber anderen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gibt einen Überblick in dieses Fachgebiet. Im Einzelnen sind die umfangreichen Antworten auf die häufig gestellten Fragen (die sog. FAQ) zur Biostoffverordnung abgedruckt sowie die wichtigsten Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und die einzelnen Beschlüsse des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Ein Stichwortverzeichnis greift alle im Verordnungstext der BiostoffV vorkommenden Begriffe mit den entsprechenden Verweisen auf. Eine Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe besteht in Industrie, Handwerk und Handel. Konkret an Arbeitsplätzen in der chemischen und pharmazeutischen Industrie, in der Lebensmittelwirtschaft, im Gesundheitswesen, der Abfallwirtschaft sowie der Land- und Forstwirtschaft.