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Arbeitnehmerähnliche Personen in Europa

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Ein umfassender Schutz vor beruflichen Risiken (z. B. Kündigung, Krankheit) ist Arbeitnehmern vorbehalten. Selbständige werden vom Arbeitsrecht grundsätzlich nicht erfasst, was im Hinblick auf arbeitnehmerähnlichen Selbständige in Deutschland als unbefriedigend empfunden wird. Ein vergleichender Abschnitt der Untersuchung veranschaulicht, dass das Problem der arbeitnehmerähnlichen Personen kein rein deutsches ist: Diese Beschäftigten sind auch in den Rechtsordnungen anderer EU-Mitgliedstaaten bekannt; sowohl dort als auch auf EU-Ebene wird die Ausdehnung des Arbeitsrechts auf Arbeitnehmerähnliche diskutiert. Ausgehend von dieser Diskussion zeigt die Arbeit durch Auslegung des Europäischen Arbeitsrechts, welche seiner Bestimmungen die arbeitnehmerähnlichen Personen erfassen. Dabei wird auch auf die Folgewirkungen für das deutsche Arbeitsrecht eingegangen. Ferner wird die bisher ungeklärte Frage (positiv) beantwortet, ob eine weitere Ausdehnung des EU-Arbeitsrechts auf diese Beschäftigten nach geltendem Gemeinschaftsrecht möglich ist. Die Untersuchung verdeutlicht so Reichweite und Entwicklungsmöglichkeiten des Europäischen Arbeitsrechts sowie den Handlungsbedarf des deutschen Gesetzgebers.

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2006, měkká

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