Die "beste verfügbare Technik" im Umweltrecht
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Der Stand der Technik zählt zu den hergebrachten Grundlagen des deutschen Umwelt- und Technikrechts und fand in der deutschen Verwaltungsrechtsdogmatik bislang rege Beachtung. In jüngerer Zeit allerdings wurden die bisherigen Legaldefinitionen im Immissionsschutrecht, im Wasserhaushaltsrecht und im Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetz durch das Europarecht in Form einer zunächst unscheinbar anmutenden Änderung beeinflusst. Mit dem sogenannten Artikelgesetz aus dem Jahr 2001 setzte der deutsche Gesetzgeber Richtlinienvorgaben, insbesondere solche der IVU-Richtlinie wie die „beste verfügbare Technik“, durch eine Modifikation der bislang im deutschen Recht maßgeblichen Anforderung „Stand der Technik“ um. Die Autorin untersucht die Auswirkungen dieser Europäisierung der deutschen Technikstandards, insbesondere die Wechselwirkung zwischen den Anforderungsprofilen der „besten verfügbaren Technik“ und dem in Deutschland seit Jahren hergebrachten Maßstab „Stand der Technik“. Methodisch orientiert sich die Arbeit an dem juristischen Auslegungskanon sowie an der rechtsvergleichenden Betrachtung zur Verwendung von Umweltstandards im amerikanischen und britischen Recht. Die Arbeit stellt somit eine dogmatisch fundierte Grundlage für die Gesetzesanwendung in der Praxis dar, welche die bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Handhabung der unbestimmten Rechtsbegriffe zu beseitigen hilft. Darüber hinaus will dieses Werk einen Weg aufweisen, das traditionelle System des Umweltschutzes durch Technikstandards einerseits und das ab 2005 neu etablierte System des Emissionszertifikathandels andererseits zu harmonisieren.