Finanzstrafrecht 2005
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Dieser Jubiläumsband widmet sich insbesondere der Frage der Verhältnismäßigkeit finanzstrafrechtlicher Sanktionen. Breiter Raum wird der Untersuchung des Grundrechtes, sich nicht selbst unter Zwang beschuldigen zu müssen (”nemo tenetur“), eingeräumt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Grundrechtsschutz in der Praxis der Finanzstrafbehörden, insbesondere bei Vollziehung von Zwangsmaßnahmen. Bezüglich des ”Nemo-tenetur“-Prinzips wird die jüngste Entwicklung in Deutschland anhand der BGH-Judikatur und in der Schweiz unter Bezugnahme auf die neueste Judikatur des EGMR aufgezeigt; vor diesem Hintergrund wird die ”Nemo-tenetur“-Problematik im österreichischen Abgabenverfahren und Finanzstrafrecht dargestellt und erforderliche Verbesserungen des Grundrechtsschutzes werden vorgeschlagen. Die Sicherstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Bestimmtheit von Strafnormen gestaltet sich insbesondere bei Blankettstrafnormen – wie sie im Finanzstrafrecht typisch sind – besonders schwierig. Im Zusammenhang mit diesen Bestimmtheitsanforderungen stellen sich auch Fragen im Hinblick auf Bindungsaspekte Abgabenrecht/Strafrecht iZm der Verwaltungsakzessorietät. In diesem Jubiläumsband findet sich nicht nur wie alljährlich eine Rechtsprechungs- und Literaturübersicht für den Zeitraum Oktober 2004–September 2005, sondern auch eine schlagwortartige Kurzzusammenfassung sämtlicher Bände der Jahre 1996–2005.