Die Moral des Rechts
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Lon L. Fuller (1902-1978) lehrte in Harvard und zählt zu den bedeutendsten englischsprachigen Rechtsphilosophen des 20. Jh. In seiner prozeduralen Naturrechtstheorie ist Recht kein hierarchisches Regelsystem, sondern bestimmt durch den tatsächlichen und gesellschaftlichen Hintergrund, Kooperation und Wechselseitigkeit. Sein Oeuvre ist durch die Einbeziehung von Wissenschaftsphilosophie, Sprach-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, auch deutscher Autoren, geprägt. Fuller entwickelt seine Thesen zum Verhältnis von Recht und Moral in Abgrenzung von materiellen Naturrechtstheorien, Rechtspositivismus und amerikanischem Rechtsrealismus. Hierauf baut seine Analyse rechtlicher Verfahren und der Rollen der juristischen Akteure auf. Dort wird besonders deutlich, daß für Fuller Rechtswissenschaft und -philosophie der Praxis des Juristen zu dienen haben. Der Verfasser stellt unter Einbeziehung der von und über Fuller geführten Debatten dessen Werk in seiner ganzen Breite und Vielfalt dar und hat dazu auch in den USA u. a. im Fuller-Archiv in Harvard geforscht. Nachdem Fuller bislang in Deutschland kaum rezipiert wurde, liegt nun eine gründliche deutschsprachige Monographie über ihn vor.