Lageberichterstattung nach HGB
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Alle großen und mittelgroßen Kapital- sowie haftungsbeschränkten Personengesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, neben ihrem Jahresabschluss einen Lagebericht nach den Vorgaben des HGB zur erstellen, der vom Abschlussprüfer geprüft und testiert wird. In einem Lagebericht stellt der Unternehmer das Geschäftsergebnis und den Geschäftsverlauf ausführlich dar. Durch das Bilanzrechtsreformgesetz und den Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 15 ergeben sich zahlreiche Änderungen für Lageberichte und Konzernlageberichte. Eine Fülle von Neuheiten und Änderungen sind bei der Aufstellung von (Konzern-) Lageberichten zu beachten, u. a.: Darstellung des Geschäftsergebnisses Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage unter - Einbeziehung bedeutsamer finanzieller - Leistungsindikatoren Erläuterung wesentlicher Chancen und Risiken Eingehen auf Risikomanagementziele und -methoden einschließlich Absicherungsstrategien Einbeziehung auch nicht finanzieller Leistungsindikatoren Die auf diesem Gebiet berufserfahrenen Autoren erklären die Grundsätze zur Lageberichterstattung und gehen insbesondere auf alle Neuerungen ein, die für nach dem 31. Dezember 2004 beginnende Geschäftsjahre gelten. Zahlreiche Beispiele und Checklisten stellen den Praxisbezug her und bieten dem Unternehmen eine unverzichtbare Arbeitshilfe bei der Erstellung des Lageberichtes.