HOAI-Praxis
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Diese erläuternde Darstellung der Kostenarten und deren Anrechenbarkeit hilft, Streitigkeiten bei der Honorarberechnung zu vermeiden. Der jeweilige Anwender – Architekt oder Tragwerksplaner sowie öffentlicher und privater Auftraggeber – kann anhand dieser praxisnahen Kommentierung leicht ablesen, welche Kosten für wen anrechenbar sind. In der 4. Auflage dieses Standardwerkes zur Bestimmung der Architekten- und Ingenieurhonorare wurde der vertrags- und honorarrechtliche Teil völlig neu geschrieben und die wesentlichen Ergänzungen im Kommentar zu den anrechenbaren Kosten u. a.: – die verordnete und nicht verordnete Objekt- und Tragwerksplanung Baugruben, – mehrere Gebäude unter Einfluss haustechnischer Anlagen, – die übliche Vergütung bei Großobjekten, eingearbeitet.