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Bund und Länder streiten darüber, wer für Zahlungspflichten der Bundesrepublik Deutschland aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht verantwortlich ist. Besonders im Fokus stehen Anlastungen im Agrarbereich und Sanktionen wegen eines übermäßigen staatlichen Finanzierungsdefizits. Normalerweise sind die Länderbehörden für Auszahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik zuständig, die von der EG erstattet werden, es sei denn, nationale Behörden verstoßen gegen das Gemeinschaftsrecht. In diesem Fall stellt sich die Frage, wer innerstaatlich für diese Anlastungen aufkommt. Während früher pragmatische Lösungen gefunden wurden, wächst die Konfliktbereitschaft, und die Streitfrage liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Artikel 104 EGV verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Haushaltsdisziplin, und sollte Deutschland sein übermäßiges Defizit bis 2007 nicht reduzieren, drohen Geldbußen von bis zu 10 Mrd. Euro jährlich. Das Grundgesetz enthält keine klaren Regelungen, und politische Einigungen blieben bislang erfolglos. Obwohl die Große Koalition Verfassungsänderungen plant, bleibt die Rechtslage unklar. Ulrich Häde untersucht, ob das geltende Recht Vorgaben für die innere Verteilung der gemeinschaftsrechtlichen Zahlungspflichten enthält. Dabei zeigt sich, dass die Ausgabenverteilungsregel des Art. 104a Abs. 1 GG oft unterschätzt wird und als Schlüssel für eine gerechte Lösung dienen kann.
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Die innerstaatliche Verteilung gemeinschaftsrechtlicher Zahlungspflichten, Ulrich Ha de
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