Verteidigungsrechte im europäischen Gemeinschaftsverwaltungsverfahren
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Die Entwicklung eines allgemeinen Verwaltungsrechts der Europäischen Gemeinschaften hat in den letzten Jahren wie kaum ein anderes Rechtsgebiet an Dynamik gewonnen. Die sogenannten Verteidigungsrechte (droits de la défense) stellen dabei einen in der Praxis des Wirtschaftslebens außerordentlich wichtigen Aspekt dar. Die Verteidigungsrechte sind eigenständige grundrechtliche Prozessgarantien im Gemeinschaftsverwaltungsverfahren. Sie stehen unter starkem Einfluss der Rechtsprechung des EuGH und wurden dort aus Allgemeinen Rechtsgrundsätzen entwickelt. Die in einzelnen Politikbereichen existierenden Verfahrensgarantien sind jedoch untereinander inhaltlich (noch) nicht koordiniert. Die Dissertation arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Abwehrrechten in verschiedenen Verfahrensarten des Gemeinschaftsrechts heraus. Sie entwickelt Lösungsansätze für eine Reihe ungeregelter Fragen, vor allem im Bereich der externen Finanzkontrolle (mit Rechtsvergleich in elf EU-Mitgliedstaaten) und der Fehlerfolgen in Fällen des Verstoßes gegen die Verfahrensvorschriften. Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis 2006 der BayernLB ausgezeichnet.