Der Kern des Strafrechts
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Im ersten Teil dieses Buches behandelt Tonio Walter die allgemeine Verbrechenslehre von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld. Er wendet sich gegen eine kategoriale Trennung von Tatbestand und Rechtswidrigkeit und auch gegen eine solche von Unrecht und Schuld; vielmehr begreift er Unrechtsbewußtsein und Steuerungsfähigkeit als Voraussetzungen des Unrechts und verweist die heute so genannten Entschuldigungsgründe (zusammen mit anderen Vorschriften) in eine neue Kategorie der Opportunitätsregeln. In einem solchen postfinalistischen Verbrechenssystem gibt es dann nur zwei Arten von Irrtümern: solche, die das Unrechtsbewußtsein beseitigen, und solche über Tatbestand und Reichweite von Opportunitätsregeln. Ihnen widmet sich der Autor im zweiten Teil. Er mündet nach einer Kritik der herrschenden Irrtumsdogmatik in Vorschlägen für ein neues Gesetz, die auf das postfinalistische System abgestimmt sind, aber auch so verwendbar wären. Sie unterscheiden nicht nach dem Bezugspunkt des Irrtums - Tatbestand oder Verbot -, sondern nach dem Grad seiner Vorwerfbarkeit. Abzugrenzen ist diese Irrtumsfahrlässigkeit dann von der Erfolgsfahrlässigkeit, bei der dem Handelnden schon die äußeren Folgen seines Tuns nicht vor Augen stehen und die von den Normen des Besonderen Teils zur Fahrlässigkeit erfaßt wird.
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Der Kern des Strafrechts, Tonio Walter
- Jazyk
- Rok vydání
- 2006
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- Titul
- Der Kern des Strafrechts
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Tonio Walter
- Vydavatel
- Mohr Siebeck
- Rok vydání
- 2006
- ISBN10
- 3161489853
- ISBN13
- 9783161489853
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Im ersten Teil dieses Buches behandelt Tonio Walter die allgemeine Verbrechenslehre von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld. Er wendet sich gegen eine kategoriale Trennung von Tatbestand und Rechtswidrigkeit und auch gegen eine solche von Unrecht und Schuld; vielmehr begreift er Unrechtsbewußtsein und Steuerungsfähigkeit als Voraussetzungen des Unrechts und verweist die heute so genannten Entschuldigungsgründe (zusammen mit anderen Vorschriften) in eine neue Kategorie der Opportunitätsregeln. In einem solchen postfinalistischen Verbrechenssystem gibt es dann nur zwei Arten von Irrtümern: solche, die das Unrechtsbewußtsein beseitigen, und solche über Tatbestand und Reichweite von Opportunitätsregeln. Ihnen widmet sich der Autor im zweiten Teil. Er mündet nach einer Kritik der herrschenden Irrtumsdogmatik in Vorschlägen für ein neues Gesetz, die auf das postfinalistische System abgestimmt sind, aber auch so verwendbar wären. Sie unterscheiden nicht nach dem Bezugspunkt des Irrtums - Tatbestand oder Verbot -, sondern nach dem Grad seiner Vorwerfbarkeit. Abzugrenzen ist diese Irrtumsfahrlässigkeit dann von der Erfolgsfahrlässigkeit, bei der dem Handelnden schon die äußeren Folgen seines Tuns nicht vor Augen stehen und die von den Normen des Besonderen Teils zur Fahrlässigkeit erfaßt wird.