Einheitsrecht für internationale Forderungsabtretungen
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Abtretungen von Geldforderungen stellen eine bedeutende Finanzierungsgrundlage für Unternehmen dar. Neue Formen der Unternehmensfinanzierung (z. B. Factoring, Forfaiting, Securitisation-Transaktionen oder Sicherungszessionen zur Kreditsicherung) beruhen jedoch in steigendem Ausmaß auf Forderungsabtretungen mit Auslandsbezug, sei es auf internationalen Abtretungen oder auf nationalen Abtretungen internationaler Forderungen. Die mit internationalen Forderungsabtretungen verbundenen Risiken hinsichtlich des anwendbaren Rechts oder unterschiedlicher Voraussetzungen einer wirksamen Forderungsabtretung verteuern oder vereiteln jedoch oftmals das beabsichtigte Finanzierungsgeschäft. Solche Risiken sollen durch das UN-Abtretungsübereinkommen und das UNIDROIT-Factoringübereinkommen vermindert werden, indem einheitliche Rechtsvorschriften für internationale Forderungsabtretungen zur Verfügung gestellt werden. Dadurch sollen internationale Forderungsabtretungen insgesamt erleichtert und gefördert werden. Claudia Rudolf unterzieht die Übereinkommen einer kritischen Untersuchung und überprüft, welches Übereinkommen bezogen auf konkrete Sachfragen einen höheren Grad an internationaler Rechtsvereinheitlichung erreicht und welches vor dem Hintergrund des jeweils verfolgten Zweckes (z. B. Schuldnerschutz) und unter Abwägung der Interessen der an einer Abtretung beteiligten Parteien eine sachgerechte Lösung anbietet. Zudem behandelt sie die in den Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts (PECL) und den UNIDROIT-Grundsätzen für internationale Handelsverträge enthaltenen Abtretungsvorschriften und vergleicht sie mit den Vorschriften des UN- und UNIDROIT-Übereinkommens. Ebenso werden die kollisionsrechtlichen Vorschriften des UN-Abtretungsübereinkommens und Art. 12 des Europäischen Vertragsstatutübereinkommens (EVÜ) in die Untersuchung einbezogen.