Technische Regeln im Umwelt- und Technikrecht
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Im Umwelt- und Technikrecht haben technische Regeln große rechtliche Bedeutung. Weite Teile dieses Rechtsgebiets sind geprägt durch das Zusammenspiel staatlich gesetzter Rechtsnormen mit nichtstaatlichen technischen Regeln. Der Gesetzgeber verzichtet gewöhnlich auf technische Detailregelungen und überlässt sie technischen Regeln. Diese Kooperation hat sich mit der so genannten „Neuen Konzeption“ seit 20 Jahren auch in Teilen der europäischen Rechtsetzung durchgesetzt. Die daraus resultierenden Rechtsfragen waren Gegenstand des 21. Trierer Kolloquiums. Nach einem einleitenden Referat über die Grundlagen der technischen Normung befassten sich die folgenden Referate mit der rechtlichen Bedeutung technischer Regeln im europäischen Recht und in Teilbereichen des nationalen Umwelt- und Technikrechts, so etwa im Immissionsschutzrecht, Produktionssicherheitsrecht, Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsrecht sowie im Haftungsrecht. Die abschließende Podiumsdiskussion war dem Verhältnis von Gemeinwohl und Partikularinteressen bei der technischen Regelsetzung gewidmet. Der von Prof. Dr. Reinhard Hendler, Prof. Dr. Peter Marburger, Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL. M. und Prof. Dr. Meinhard Schröder herausgegebene Band gibt die Referate, die Podiumsdiskussion und die Berichte über die Diskussionen zu den Referaten wieder.