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Vorrang der privaten Wirtschafts- und Sozialgestaltung als Rechtsprinzip

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Die Frage nach der grundgesetzlichen Gewährleistung einer bestimmten Wirtschaftsverfassung ist seit Jahrzehnten umstritten. Das Bundesverfassungsgericht geht seit dem so genannten Investitionshilfe-Urteil aus dem Jahre 1954 von einer „wirtschaftspolitischen Neutralität“ des Grundgesetzes aus. Der Verfasser stellt das in Frage. Im Mittelpunkt seiner Untersuchung steht die Überlegung, ob von einem System der Wirtschaftsverfassung gesprochen werden kann und welche Konsequenzen sich bejahendenfalls daraus ergeben. Aus der systematisch-axiologischen Analyse der Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes leitet der Verfasser schließlich den „Vorrang der privaten Wirtschafts- und Sozialgestaltung“ als eigenständiges Rechtsprinzip ab. Er gelangt zu der Feststellung, dass das Grundgesetz der privaten Wirtschaftsgesellschaft nicht lediglich inhaltslose Individualfreiheiten einräumt, sondern primär von ihr eine aktive Sozialgestaltung einfordert und erst sekundär den Staat in die Pflicht nimmt. Die Essenz seiner Untersuchung lautet: Die Wohlfahrt des Ganzen geht vom Individuum aus und mündet in einer Gesamtleistung von Gesellschaft und Staat.

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2006, měkká

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