Anlegerschutz und neuer Markt
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Rasanter Aufstieg und jäher Fall des Neuen Markts bilden eines der markantesten Kapitel der jüngsten Wirtschaftsgeschichte. Nachdem sich das von der Deutschen Börse AG geschaffene spezielle Handelssegment für kleinere und mittlere Unternehmen Ende des Jahrtausends zum schillernden Symbol der sog. „New Economy“ mit scheinbar grenzenlosem Wachstum entwickelt hatte, zerplatzten in den darauf folgenden Jahren die hochfliegenden Erwartungen vieler Anleger. Von März 2000 bis September 2002 wurden am Neuen Markt nahezu 200 Mrd. Euro Kurswert vernichtet. Die Entwicklung des Neuen Markts wirft viele Fragen auf. Die wenigen Zivil- und Strafprozesse, die gegen die Organverantwortlichen der meist insolventen Emittenten geführt werden konnten, brachten deutliche Lücken im damals bestehenden Anlegerschutzsystem ans Licht. Der Gesetzgeber reagierte und brachte in der Folgezeit ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes auf den Weg. Gleichwohl, eine umfassende juristische Aufarbeitung der Vorfälle am Neuen Markt fehlt. Der Autor nimmt dies zum Anlass, einen Teilaspekt, nämlich das Publizitätsverhalten der am Neuen Markt notierten Unternehmen, zu untersuchen und zugleich die konzeptionellen Grundlagen des Anlegerschutzes aufzubereiten. Die Arbeit befasst sich im ersten Teil mit den ökonomischen und rechtlichen Grundlagen für Anlegerschutz. Dabei fasst der Autor die Gründe, Instrumente und Rechtsquellen des Anlegerschutzes zusammen und schlägt eine marktkonforme Risikoverteilung vor. Der erste Teil endet mit einer Darstellung des Neuen Markts, der nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht eine Besonderheit war. Der zweite Teil enthält eine empirische Untersuchung des Publizitätsverhaltens von 25 Unternehmen des Neuen Markts, und zwar in Bezug auf Prognoseinformationen. Ziel ist es, Zusammenhänge zwischen Rechtslage und Publizitätsverhalten zu erkennen. Der Autor untersucht, ob sich die von den Emittenten in den Prospekten, Lage- und Quartalsberichten sowie in den Ad-hoc-Meldungen veröffentlichten Prognosen im Nachhinein als zutreffend erwiesen haben. Es stellt sich heraus, dass die Qualität der Prognoseinformationen umso besser ist, je geringer die Haftungsvoraussetzungen für eine Fehlinformation des Kapitalmarkts sind. Diese Erkenntnis nimmt der Autor schließlich als Ausgangspunkt, um im dritten Teil der Arbeit die Gesetzesentwicklung seit Ende des Neuen Markts einer kritischen Würdigung zu unterziehen.