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Rechtsfindung im Umweltrecht

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Die Methodenwahl bei der umweltrechtlichen Rechtsfindung (Subsumtion/Abwägung) folgt der Struktur der Normen (Regel/Prinzip), vorausgesetzt, eine gefestigte Interpretationspraxis lässt die Identifikation einer einheitlichen Normstruktur zu. In sonstigen Fällen bedarf die Bestimmung von Normfunktion, Anwendungsform und Entscheidungsspielraum einer komplexen Interpretationsleistung, die im Kern aus der verfassungsrechtlichen Metaabwägung von spielraumfreundlichen und -feindlichen Prinzipien resultiert. In materieller Hinsicht begrenzen die umweltrelevanten Grundrechte und das kollektive Umweltschutzprinzip des Art. 20 a GG das Gesetzesmögliche. Das gesamtrichtige Umweltrecht ist mithin Ergebnis einer multipolaren Abwägung, die im holistischen Verfassungsmodell eine Heimat findet. Das Werk, hervorgegangen aus der interdisziplinären Forschungsgruppe »Integrative Umweltbewertung«, zielt auf die Bestimmung der rechtstheoretischen Grundstrukturen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen umweltrechtlicher Rechtsfindung ab. Die Strukturanalyse steht nicht für sich, sondern wird anhand des Umweltplanungsrechts veranschaulicht. Das Werk ist daher gleichermaßen gewinnbringend für Theorie und Praxis der Umwelt-, Staats- und Verwaltungswissenschaften. Die Arbeit wurde mit dem Fakultätspreis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ausgezeichnet.

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2006, měkká

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