"Deutsche" vs. "britische" Societas Europaea (SE)
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Mit der Societas Europaea (SE), der Europäischen Aktiengesellschaft, existiert seit dem 8. Oktober 2004 die erste echte transnationale Unternehmensform Europas. Infolge der zahlreichen Verweise auf das nationale Recht gibt es allerdings tatsächlich gar nicht „die SE“, sondern letztlich ebenso viele Formen der SE wie EWR-Mitgliedstaaten. Vor dem Hintergrund dieser „Vielfalt der SE-Typen“ und des hieraus resultierenden Wettbewerbs der Rechtsordnungen ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit ein Rechtsvergleich zwischen einer SE mit Sitz in Deutschland („deutsche“ SE) und einer SE mit Sitz in Großbritannien („britische“ SE) im Hinblick auf Gründung, Verfassung und Kapitalstruktur. Schmidt erläutert eingehend die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede von „deutscher“ und „britischer“ SE in den genannten Bereichen und demonstriert so nicht nur die nationale Prägung der SE, sondern zeigt insbesondere auch die insgesamt wesentlich höhere Gestaltungsfreiheit und Flexibilität der „britischen“ SE auf. Nach einigen einführenden Kapiteln zur komplexen Normenhierarchie des SE-Rechts, der generellen Umsetzungskonzeption in Deutschland und Großbritannien sowie zu Firma und Sitz der SE erörtert die Arbeit detailliert und unter kritischer Auseinandersetzung mit aktuellen Streitfragen die verschiedenen Gründungsvarianten und die insoweit im Vergleich zwischen „deutscher“ und „britischer“ SE bestehenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Gegenüberstellung der Finanzverfassung „deutscher“ und „britischer“ SEs. Sehr ausführlich und anschaulich wird schließlich die teils erheblich unterschiedliche Ausgestaltung des dualistischen und des monistischen Systems der Leitungsverfassung sowie der Hauptversammlung der SE erörtert.