Zulässigkeit und Ausgestaltung kommunaler Umweltlenkungsabgaben
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Abgaben sind durch den Staat auferlegte Geldzahlungspflichten, und zwar Steuern einerseits, nichtsteuerliche Abgaben (wie insbesondere Gebühren und Beiträge) andererseits. Kommunale, d. h. durch Gemeinden, Landkreise und Bezirke festgesetzte Abgaben stehen im Blickfeld der Arbeit. Die zentrale Fragestellung lautet: Kann durch kommunale Abgabenerhebung ein Beitrag zum – immerhin als Staatsziel verfassungsrechtlich verankerten – Umweltschutz geleistet werden? Während Ge- und Verbote als klassisches Instrumentarium des Umweltrechts (sog. Ordnungsrecht) stets nur Grenzwerte festlegen und damit allenfalls Mindeststandards gewährleisten können, soll durch Umweltlenkungsabgaben dem Adressaten ein dauerhafter finanzieller Anreiz vermittelt werden: Wer für ein umweltschädigendes Verhalten, abhängig vom Umfang seiner Umweltnutzung, eine Abgabe zu zahlen hat, wird als „homo oeconomicus“ versuchen, diese fiskalische Belastung dadurch zu minimieren, dass er sein Verhalten, soweit ihm persönlich möglich und zumutbar, einschränkt. Durch eine richtig eingesetzte Abgabe kann somit mittelbar das Allgemeininteresse am Umweltschutz zum Bestandteil individueller, auch egoistischer, da den eigenen Geldbeutel betreffenden, Erwägungen jedes Einzelnen gemacht werden. Die durch die „Öko-Steuer“ erhöhte Mineralölsteuer – freilich eine Bundes-, nicht eine kommunale Umweltlenkungsabgabe – sei als Illustration dieses Prinzips genannt. Der kommunale Aspekt von Abgaben, die eine Verhaltenslenkung im Umweltbereich bewirken sollen (= Umweltlenkungsabgaben), wird deshalb beleuchtet, weil Umweltschutz „im Kleinen“ ansetzen sollte: Im eigenen Lebensbereich nimmt der Mensch Umweltprobleme besonders stark wahr und zeigt daher auch tendenziell höhere Akzeptanz gegenüber hoheitlichen Regelungen als auf Bundes- oder Landesebene. Freilich darf auch der Nebeneffekt der Einnahmeerzielung gerade angesichts der Knappheit kommunaler Kassen nicht außer Acht gelassen werden. Dies vorweggeschickt werden zwei grundlegende Problemkreise eröffnet: 1. Welcher rechtliche Rahmen besteht für Umweltlenkungsabgaben im kommunalen Bereich? Welche Zulässigkeitsanforderungen gibt es? 2. Wie muss eine Umweltlenkungsabgabe ausgestaltet werden, um das durch sie verfolgte Umweltschutzziel bestmöglich zu erreichen? Mit diesen zwei Themenbereichen beschäftigt sich die Arbeit: Der Zulässigkeit (1.) und der Ausgestaltung (2.) kommunaler Umweltlenkungsabgaben. Ziel der Arbeit ist es, nicht nur das Phänomen der kommunalen Umweltlenkungsabgabe in juristischer Hinsicht von allen Seiten zu durchleuchten und die in der Literatur wie Rechtsprechung aufgeworfenen wie auch die noch unausgesprochenen rechtlichen Problemfelder abschließend zu diskutieren. Ziel der Arbeit ist es auch, in Umsetzung der so erreichten Ergebnisse taugliche Gestaltungsvorschläge für die kommunale Praxis zu geben. Denn ein rechtliches Instrument kann ohne einen gekonnten Instrumenteneinsatz sein umweltpolitisches wie auch ökonomisches Wirkungspotential nicht in voller Gänze entfalten.