Die Ärzte-GmbH
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Der Zusammenschluss niedergelassener Ärzte zur gemeinsamen ambulanten Leistungserbringung ist seit Jahren auf dem Vormarsch. Die Zwecke solcher Kooperation sind vielfältig: Neben dem Angebot eines breitgefächerten Leistungsspektrums bei hoher Spezialisierung der beteiligten Berufsausübenden erlangen zunehmend Fragen professioneller Organisation aus Gründen der Qualitätssicherung und des Kostenmanagements Bedeutung. Die traditionelle und nach wie vor gebräuchlichste Struktur für die gemeinsame ärztliche Berufsausübung im ambulanten Bereich ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als sogenannte Gemeinschaftspraxis. Seit einigen Jahren existiert zudem für die Angehörigen Freier Berufe die Möglichkeit, sich in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenzuschließen. Kapitalgesellschaften haben sich bislang nicht durchsetzen können, nicht zuletzt aus berufsrechtlichen Gründen. Seit jedoch Rechtsprechung und Normgebung eine ansteigende Tendenz zur Liberalisierung zeigen, ist insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als mögliche Rechtsform für die gemeinsame Berufsausübung in den Blickpunkt des Interesses gerückt. Die Schaffung des medizinischen Versorgungszentrums als neuer Form der ärztlichen Leistungserbringung ist Indikator und Verstärkung dieses Trends zugleich. Der Autor befasst sich daher aus rechtstheoretischer wie -praktischer Sicht mit den Vor- und Nachteilen der GmbH für die gemeinsame ärztliche Leistungserbringung im ambulanten Bereich. Sie thematisiert neben der gesellschaftsrechtlichen Rechtsvergleichung von GbR, PartG und GmbH (Gründung und Beendigung, Geschäftsführung, Organe, Haftung, Insolvenz, Steuern etc.) insbesondere bestehende Rechtsprechung sowie Vorschriften zur Zulässigkeit der Ärzte-GmbH und unterzieht sie einer verfassungsrechtlichen Prüfung. Diese setzt sich im Schwerpunkt mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG und dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG auseinander. Dabei ist der Umstand, dass der ärztliche Beruf seiner Natur nach ein Freier Beruf ist, von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus widmet sich die Studie der für den Berufsausübenden wesentlichen Frage, inwieweit die von einer Ärzte-GmbH erbrachten medizinischen Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen vergütet werden können. Abschließend werden Bezüge zum Europäischen Gemeinschaftsrecht, vor allem zu den Grundfreiheiten und konkretisierenden Richtlinien, erörtert.