Römischrechtliche Ausgangspunkte der strafrechtlichen Beteiligungslehre
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Dem römischen Strafrecht wird in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft nur geringe Aufmerksamkeit entgegengebracht. Zu Recht? Für den Bereich der Täterschaft und Teilnahme macht es sich Dennis Bock zur Aufgabe, ein verschollenes Kapitel Strafrechtsgeschichte wieder zu vergegenwärtigen und allgemein zugänglich zu machen. Der Autor geht hierbei von einem funktionalen Ansatz aus, der darauf abzielt, die rechtshistorische Forschung für die gegenwärtige Wissenschaft fruchtbar zu machen. Insbesondere bettet er seine Arbeit in die Frage des strafrechtlichen Europäisierungsprozesses ein, der vor dem Hintergrund des lange geltenden gemeinen Strafrechts auf römischrechtlicher Grundlage eigentlich eine erneute Europäisierung darstellt. Er zeigt, dass die Beschäftigung mit dem römischen Strafrecht als Ausgangspunkt vieler geltender Rechtsordnungen insofern von besonderem Interesse sein kann. Der Verfasser behandelt in Anlehnung an die heutige Systematik den gesamten Bereich der Beteiligungslehre. Er arbeitet anhand der römischen Rechtsquellen Begrifflichkeiten und Fallgruppen der heute unterschiedenen Täterschaftsarten heraus; auch eine römischrechtliche Lehre von der Teilnahme, d. h. Anstiftung und Beihilfe, weist er nach. Bei aller gebotenen Vorsicht gelingt es ihm, aus dem kasuistischen und terminologisch unübersichtlichen Material eine Vielzahl moderner strafrechtlicher Rechtsfiguren zu deduzieren, wobei die Entsprechungen zwischen modernen und antiken Rechtsgrundsätzen bisweilen erstaunlich sind.