Rechtssicherheit vs. materielle Gerechtigkeit
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Gegenstand des Buches sind außerordentliche Rechtsbehelfe im Zivilprozess, die von Rechtsprechung und Literatur neben den vom Gesetzgeber normierten Rechtsmitteln entwickelt wurden, um bei unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidungen, die an schwerwiegenden Fehlern leiden oder unter Verletzung von Verfahrensgrundrechten zu Stande gekommen sind, eine weitere Korrekturmöglichkeit zu schaffen. Dieses bereits in der Vergangenheit stets äußerst kontrovers diskutierte Thema wurde durch die im Rahmen der ZPO - Novelle erstmals eingeführte Anhörungsrüge in § 321 a ZPO a. F. als fachgerichtliche Korrekturmöglichkeit bei Gehörsverletzungen und durch das In- Kraft-Treten des Anhörungsrügengesetzes vom 9. Dezember 2004 um neue Fragestellungen bereichert. Der Verfasser geht zunächst der Frage nach, ob aufgrund der aktuellen Gesetzeslage noch ein Bedürfnis und eine ausreichende dogmatische Legitimation für außerordentliche Rechtsbehelfe besteht. Nach ausführlichen zivilprozessualen und verfassungsrechtlichen Untersuchungen weist der Autor nach, dass bei einem Verstoß gegen einfachgesetzliche Verfahrensvorschriften eine Korrektur mittels außerordentlicher Rechtsbehelfe weder geboten noch dogmatisch überzeugend zu begründen ist. Da nach Auffassung des Autors die Zivilprozessordnung bei einer Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte als dem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG jedoch nicht vollständig den verfassungsrechtlich gebotenen fachgerichtlichen Rechtsschutz gewährleistet, sieht er auch für die Zukunft einen möglichen Anwendungsbereich für außerordentliche Rechtsbehelfe, bis diese Rechtsschutzlücke durch den Gesetzgeber geschlossen werden. Nach einer ausführlichen Erörterung der verschiedenen Möglichkeiten, die de lege lata bestehen, um die festgestellten Rechtsschutzlücken zu schließen, unterbreitet der Verfasser am Ende des Buches einen vollständig ausformulierten und umfassend erläuterten Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung, um den verfassungsrechtlich gebotenen fachgerichtlichen Rechtsschutz bei einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten im Rahmen der Zivilprozessordnung zu vervollständigen. Peter Günter ist Richter am Oberlandesgericht Bamberg und war zuvor mehrere Jahre in einer landgerichtlichen Berufungs- und Beschwerdekammer tätig. Aufgrund seiner umfangreichen Erfahrungen im Bereich der zivilprozessualen Rechtsmittel gelingt ihm, die in seiner Untersuchung gewonnenen theoretischen Erkenntnisse in praxisgerechte Lösungen umzusetzen. Literatur und Rechtsprechung sind auf dem Stand von März 2006.