Die vermögenswerten und ideellen Bestandteile des Persönlichkeitsrechts nach dem Tod des Trägers
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Ausgangspunkt der Dissertation ist die bahnbrechende sog. „Marlene-Dietrich“-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH v. 1.12.1999 – I ZR 49/97), in der die vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes für vererblich erklärt wurden. Der Verfasser untersucht, welche Rechtsfolgen sich aus der Vererblichkeit im Einzelnen ergeben, insbesondere geht er auf die möglichen Ansprüche der Erben, die Frage der Zwangsvollstreckung und die Dauer der Schutzfrist ein. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung ist das Verhältnis zwischen den Erben und den Angehörigen, die in der Tradition der „Mephisto“-Rechtsprechung als wahrnehmungsbefugte Treuhänder die Würde des Verstorbenen schützen. Das Verhältnis wird maßgeblich davon bestimmt, welche dogmatische Grundlage für den postmortalen Persönlichkeitsschutz vorgezogen wird. Der Verfasser plädiert für einen Schutz über ein eigenes Persönlichkeitsrecht der Angehörigen auf ungestörtes Andenken, dessen Verletzung Ansprüche auf Geldentschädigung auslöst.