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Die Verfassung als "Allgemeiner Teil"

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Jeder Jurist kennt Nipperdey. Das war doch dieser konservative Arbeitsrechtler, ja erste Präsident des Bundesarbeitsgericht, der auch ein wenig Zivilrecht schrieb und sich ins Verfassungsrecht einmischte - letzteres beim Bundesverfassungsgericht freilich ohne Erfolg. Thorsten Hollstein zeigt, wie wenig von dieser Bewertung zutrifft. Er untersucht die Biographie Nipperdeys, seine Methodenlehre und Rechtsphilosophie sowie seine Privatrechtskonzeption von der Weimarer Republik über die NS-Zeit bis in die Bundesrepublik. Schwerpunkt der Analyse ist jedoch nicht etwa das kollektive Arbeitsrecht - die stärkste Säule von Nipperdeys Werk - sondern das allgemeine Zivilrecht und das Wirtschaft- und Wirtschaftsverfassungsrecht. Es zeigt sich, daß es Nipperdey seit der Weimarer Republik vor allem um die Frage nach der Freiheit ging, gestellt als Frage nach freiem oder sozialem Privatrecht. Wie Nipperdey diese Frage zwischen den Polen Freiheit und sozialer Bindung in drei unterschiedlichen politischen Systemen beantwortete, betrachtet der Autor unter Einordnung seiner Position in den jeweiligen Kontext der Zeit. Dabei bezieht er auch kardinale Rechtsprobleme wie die unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte oder die Frage nach der Verankerung der Wirtschaftsverfassung im Grundgesetz ein. Letztlich wird deutlich, daß vor allem die Verfassung die für die Orientierung der Rechtsordnung entscheidenden Vorgaben enthielt. So wurde für Nipperdey das Grundgesetz in der Bundesrepublik zum 'Allgemeinen Teil' auch des Privatrechts. Diese Dissertation wurde 2006 mit dem „Werner-Pünder-Preis“ zum Themenkreis 'Freiheit und Totalitarismus' ausgezeichnet.

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2006, měkká

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