Checkliste für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Konzernanhangs - einschließlich Musteranhang
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Die gesetzlichen Vertreter eines Mutterunternehmens haben nach § 290 I HGB in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das Vorjahr einen Konzernabschluss, bestehend aus Konzernbilanz und Konzerngewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Konzernanhang aufzustellen. Die vorliegende aktualisierte Checkliste berücksichtigt die handelsrechtlichen Pflichtangaben für den Konzernanhang (die Regelungen der DRS zum Konzernanhang sind nicht enthalten). Neu aufgenommen in die 5. Auflage wurden die Anhangangaben, die sich aus dem BilReG (Bilanzrechtsreformgesetz vom 4.12.2004) sowie aus dem VorStOG (Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz vom 3.8.2005) ergeben: · § 314 Nr. 6a HGB: Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds, · § 319 Satz 1 Nr. 9 HGB: Angaben über das Honorar für Abschlussprüfung und sonstige WPDienstleistungen (betrifft nur Mutterunternehmen, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 5 WpHG in Anspruch nehmen), · § 314 Nr. 10 HGB: Angaben über Art und Umfang derivativer Finanzinstrumente, · § 314 Nr. 11 HGB: Angaben zu Finanzinstrumenten, die über ihren beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. Die Konzernanhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf die Belange der Aufstellung und Offenlegung des Konzernanhangs ausgerichtet. Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben, Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) und größenabhängigen Erleichterungen. Sie dient damit zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des Konzernanhangs, zum anderen entspricht ihre Gliederung dem in der Praxis regelmäßig vorzufindenden Aufbau des Konzernanhangs. Um die Arbeiten zur Aufstellung eines Anhangs zu vereinfachen, wurde der Checkliste ein Musteranhang mit strukturierten Beispielformulierungen und Querverweisen zur Checkliste sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis beigefügt.