Die Versorgung des überlebenden Ehegatten im französischen Recht
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Mit Gesetzesnovelle vom 03.12.2001 hat der französische Gesetzgeber das Erbrecht des überlebenden Ehegatten zum 01.07.2002 grundlegend reformiert. Die Gesetzesnovelle gewährt dem überlebenden Ehegatten neben gemeinsamen Kindern ein Wahlrecht zwischen einem Erbteil von 1/4 und einem Nießbrauch am gesamten Nachlaß. Weiterer Schwerpunkt der Neuregelung vom 03.12.2001 ist die Einführung eines Pflichtteilsrechts sowie eines besonderen Rechts des überlebenden Ehegatten an der ehelichen Wohnung. Mit Verabschiedung der großen Erbrechtsreform durch die Gesetzesnovelle vom 23.06.2006, die zum 01.01.2007 in Kraft treten wird, ist ein Teil der Ende 2001 beschlossenen Regelungen wiederum geändert worden. Die vorliegende Abhandlung führt in die Neuerungen der betreffenden Reformgesetze ein und gibt einen geschlossenen Überblick über die dem Ehegatten zustehenden Rechte. Hierbei wird auch auf die Gestaltungsvarianten der gewillkürten Erbfolge, die Besonderheiten des französishen Güterrechts sowie auf die verschiedenen Formen der den Ehegatten begünstigenden Sondererbfolge eingegangen. Das Werk wendet sich insbesondere an Rechtsanwälte, Richter und Notare, die bei der Abwicklung internationaler Erbfälle mit der Anwendung französischen Erbrechts konfrontiert werden. Der Verfasser ist Rechtsanwalt in Freiburg und in dieser Eigenschaft nahezu ausschließlich im deutsch-französischen Rechtsverkehr tätig. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an den Universitäten Dijon und Besançon sowie an der Université de Haute-Alsace.