Die Sozialauswahl unter Teilzeit- und Vollzeitarbeitnehmern
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In jüngerer Zeit stellt sich im Zusammenhang mit der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG verstärkt die Frage, welche Folgerungen sich für das Kündigungsrecht aus dem Umstand ergeben, dass Arbeitnehmer teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind. Diese Problematik entfaltet sich in zwei Teilaspekten: Zum einen muß erörtert werden, ob Teilzeit- und Vollzeitarbeitnehmer überhaupt gemeinsam in die Sozialauswahl einzubeziehen sind. Zum anderen ist zu klären, ob die Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung von Arbeitnehmern Einfluß auf die soziale Reihung der Arbeitnehmer gewinnen kann. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen festigt der Autor die kündigungsrechtlichen Grundlagen zur Bestimmung des auswahlrelevanten Personenkreises, zum Vorliegen eines berechtigten betrieblichen Interesses sowie zu den im Rahmen der Sozialauswahl berücksichtigungsfähigen Aspekten und überträgt die Ergebnisse sodann auf die zu untersuchenden Fallgestaltungen. Anschließend werden die so gewonnenen Erkenntnisse auf ihre Vereinbarkeit mit den einschlägigen Diskriminierungsverboten hin untersucht. Marcus Wilhelm ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Philipps-Universität Marburg.