Mängelhaftung beim Unternehmens- und Beteiligungskauf nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
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Nach kurzer, aber heftiger Kritik ist das „Jahrhundertprojekt“ des deutschen Gesetzgebers, das Gesetz zu Modernisierung des Schuldrechts, zum 01.01.2002 in Kraft getreten, das dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein völlig neues Gesicht gegeben hat. Im Rahmen des Kaufvertragsrechts wurde die Differenzierung zwischen Stück- und Gattungskauf sowie zwischen Sach- und Rechtskauf aufgegeben und die Mängelfreiheit als Hauptleistungspflicht statuiert. Damit wurde der Wandel von dem Leitbild des römisch-gemeinen Rechts, dem Kauf einer Individualsache, zu dem des Gattungskaufs der heutigen Zeit vollzogen. Fast beiläufig hat der Gesetzgeber mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz das System des Mängelhaftungsrechts beim Unternehmens- und Beteiligungskauf in seiner Grundstruktur verändert. Die daraus resultierenden Schwierigkeiten wurden während des Gesetzgebungsverfahrens nur sehr oberflächlich problematisiert. Die Arbeit geht der Frage nach, welche Auswirkungen die neue Systematik des Mängelhaftungsrechts auf den Unternehmens- und Beteiligungskauf hat und welche Schlussfolgerungen sich im Hinblick auf die Vertragspraxis ziehen lassen, durch die der Unternehmens- und Beteiligungskauf wesentlich geprägt ist.