Wille und Gegenstand
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Hegels Kritik an Kants praktischer Philosophie wurde in der Rezeptionsgeschichte zumeist anhand des Begriffspaares „Moralität und Sittlichkeit“ erörtert. Die Frage, welche Auswirkungen diese Kritik auf die einzelnen Kategorien der Rechtsmetaphysik hat, wurde demgegenüber kaum gestellt. Bestehen Unterschiede zwischen den Ausführungen beider Philosophen hinsichtlich der einzelnen Rechtsbegriffe? Lassen sich etwaige Differenzen auf die Verschiedenartigkeit der Freiheitskonzeptionen zurückführen? Und lässt sich Hegels allgemein gehaltene Kritik an Kant auf dessen Einzelausführungen in den „Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre“ übertragen? Das Buch untersucht diese Fragen mit Blick auf die für Kant wie Hegel zentrale Rechtskategorie des Eigentums.