Recht und spontane Ordnung
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Ein Name kann zur Marke werden. Das gilt auch für die Namen von Wissenschaftlern. Mit den Kommentaren zum deutschen und europäischen Kartellrecht und mit dem Handbuch zum Europäischen Wettbewerbsrecht hat Ernst-Joachim Mestmäcker seinem Namen für das Kartellrecht Marktgeltung verschafft. So ist es sicher kein Zufall, dass die große Mehrheit der Beiträge in der Festschrift zu seinem 80. Geburtstag kartellrechtlichen Themen gilt. Sie stammen aus der Feder von Kurt Biedenkopf, Talia Einhorn, Christoph Engel, Wolfgang Fikentscher, Martin Hellwig, Ulrich Immenga, Eckart Koch, Wernhard Möschel, Eckard Rehbinder, Wulf-Henning Roth, Wolfgang Schön, Ivo Schwartz und Winfried Veelken. Die Spannweite reicht von der anthropologischen und der ökonomischen Theorie des Wettbewerbs, von den ordoliberalen Lehren und modernen Zweifeln an ihnen, zu einem weiten Fächer von dogmatischen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Doch Ernst-Joachim Mestmäcker ist nicht nur Kartellrechtler. Das spiegelt sich in einem gesellschaftsrechtlichen Beitrag von Michael Becker, in einem wirtschaftsvölkerrechtlichen Aufsatz von Peter Behrens, in einer prozessrechtlichen Abhandlung von Volker Emmerich, in einer rechtsphilosophischen Studie von Michael Köhler, in einer wirtschaftsverfassungsrechtlichen Arbeit von Dieter Reuter und in einer sozialrechtlichen Analyse von Hans Zacher wider.