Die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung beim Parallelimport von Pflanzenschutzmitteln
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Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes sind in den §§ 16c ff. PflSchG erstmals Regelungen über die amtliche Verkehrsfähigkeitsfeststellung von importierten Pflanzenschutzmitteln vor deren Marktzugang im deutschen Pflanzenschutzrecht statuiert worden. Der Gesetzgeber reagierte damit auf eine Flut von Gerichtsverfahren in den vergangenen Jahren zu der Frage des zulässigen Imports von Pflanzenschutzmitteln. Unter Einbeziehung der bisher ergangenen Rechtsprechung beleuchtet die vorliegende Untersuchung die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes und befasst sich insbesondere mit der Frage, welche Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten dem Zulassungsinhaber im Verfahren der Erteilung der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für Importeure zustehen.