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Die Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
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Mit den seit 1999 von mehreren deutschen Bundesländern eingeführten und heftig umstrittenen Tariftreuegesetzen wurde die Möglichkeit geschaffen, öffentliche Bauaufträge und Verkehrsleistungen im ÖPNV nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich verpflichten, ihre Arbeitnehmer nach den ortsüblichen deutschen Tariflöhnen zu bezahlen. Damit soll bei nationalen und vor allem bei grenzüberschreitenden Entsendungen »Lohndumping« verhindert werden. Die Arbeit analysiert rechtsvergleichend die Entstehung sämtlicher Gesetze und überprüft systematisch ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des deutschen Rechts sowie des EU-Rechts, womit das Werk insbesondere auch für Praktiker wertvoll wird.
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2007, měkká
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