Die Abwehr terroristischer Anschläge und das Grundgesetz
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Die Abwehr terroristischer und anderer asymmetrischer Bedrohungen innerhalb Deutschlands ist vorrangig eine Aufgabe der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden von Bund und Ländern. Jedoch kann die Bundeswehr zu ihrer Unterstützung mit den von ihr bereitgehaltenen Kräften und Mitteln immer dann im Rahmen geltenden Rechts zum Einsatz kommen, wenn nur mit ihrer Hilfe eine derartige Lage bewältigt werden kann, insbesondere wenn nur sie über die erforderlichen Fähig-keiten verfügt oder wenn die zuständigen Behörden erst zusammen mit Kräften der Bundeswehr den Schutz der Bevölkerung und gefährdeter Infrastrukturen sicherstellen können. Insbesondere bei terroristischen Bedrohungen aus dem Luftraum und von See her sind die Fähigkei-ten der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr gefragt. Das außerordentlich umstrittene Urteil des Bundes-verfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz begrenzt den Einsatz der Bundeswehr bei einem nicht-kriegerischen Luftzwischenfall deutlich. Diese Grenzen sind auch vom verfassungsändernden Gesetz-geber zu beachten. Gleichwohl ist eine kritische Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Urteil gebo-ten. Es ist außerdem zu klären, ob bei einem kriegerischen Luftzwischenfall bei Geltung des humanitären Völkerrechts andere Grenzen gelten. Schließlich wird ein Vorschlag zur Änderung des Art. 35 GG un-terbreitet. I. Landesverteidigung und Terrorismus 1. Das Verschwimmen der Grenzen von äußerer und innerer Sicherheit 2. Die Schutzfunktion des Staates 3. Die Grundfunktionen der Streitkräfte und der Polizei 4. Verteidigung und Grundgesetz 5. Terroristische Anschläge und Verteidigungsfall 6. Die Abwehr eines militärischen Angriffs 7. Landesverteidigung gegen den grenzüberschreitenden Terrorismus II. Der Einsatz der Bundeswehr im Innern 1. Die terroristische Bedrohung im Innern 2. Bundeswehr und Amtshilfe 3. Bundeswehr und innerer Notstand 4. Bundeswehr und Objektschutz III. Terrorismus und Luftsicherheit 1. Das Luftsicherheitsgesetz 2. Das Meinungsbild im Schrifttum IV. Das Luftsicherheitsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 1. Der nichtkriegerische terroristische Luftzwischenfall 2. Die Gesetzgebungskompetenz 3. Der besonders schwere Unglücksfall 4. Der präventive Einsatz der Streitkräfte 5. Der Einsatz militärischer Waffen 6. Entscheidung der Bundesregierung oder des Verteidigungsministers? 7. Die Tötung tatunbeteiligter Personen 8. Der finale Rettungsschuss 9. Die Reaktion auf das Flugsicherheitsurteil V. Der kriegerische Luftzwischenfall und der Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung 1. Der kriegerische Luftzwischenfall 2. Bewertung VI. Vorschlag für eine Änderung des Art. 35 GG 1. Einführung 2. Vorschlag zur Neufassung des Art. 35 GG 3. Die Begründung für die Neufassung des Art. 35 GG Anhang Literaturverzeichnis Stichwortregister