SolvV - Aspekte der Umsetzung
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Die SolvV, die ab dem 1. Januar 2007 gilt, löst den bisherigen Eigenmittelgrundsatz I (GS I) ab. Die Überführung des GS I in eine Rechtsverordnung ist ein Vorhaben, das bereits seit längerer Zeit besteht. Der Inhalt des bisherigen Grundsatz I musste auf Grund der deutlich erweiterten Vorgaben aus der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie grundlegend überarbeitet werden. Die neue SolvV regelt im Wesentlichen die näheren Bestimmungen über die angemessene Eigenmittelausstattung (Solvabilität) der Kreditinstitute sowie der Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen nach § 10 Abs. 1 Satz 9 KWG-E und wird somit eine der elementaren Rechtsgrundlagen der Kreditwirtschaft sein. Um die praktische UmSetzung zu erleichtern, beleuchten hier verschiedene Experten das Thema in allen wichtigen Facetten.