Ärztliche Leitlinien, Standards und Sozialrecht
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Seit Mitte der neunziger Jahre spielen ärztliche Leitlinien eine wachsende Rolle für das ärztliche Qualitätsmanagement und in der Steuerung des Gesundheitssystems. Die Arbeit widmet sich der Standardbildung in Medizin und Recht, dem Verhältnis von professioneller und sozialrechtlicher Normung. Konkrete Leitlinien der höchsen Verfahrensqualität werden analysiert und auf ihre Übereinstimmung mit dem Leistungsanspruch des Versicherten untersucht. Prüfungsmaßstab sind Qualität und Wirtschaftlichkeit nach dem SGB V. Dabei zeigt sich, dass die einzelnen Diagnose- und Therapieempfehlungen über den Versorgungsumfang in der GKV hinausgehen, aber auch dahinter zurückbleiben. Ein Grundproblem der Leitlinienrezeption findet sich in den bewertenden Anteilen der Leitlinien. Dem kann nur durch bedingungslose Transparenz und die Entscheidungsfindung in einem öffentlichen Kommunikationsprozess begegnet werden. Durch den interdisziplinären Ansatz richtet sich die Veröffentlichung sowohl an Juristen als auch an interessierte Ärzte und Gesundheitspolitiker. Die Verfasserin vertiefte ihre medizinrechtliche Spezialisierung am Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen.