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Die Pflicht des Franchisegebers zu vorvertraglicher Aufklärung

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Der Franchisegeber hat den Franchisenehmer vor Vertragsschluss nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen umfassend über die angebotene Franchise zu unterrichten. Da eine spezialgesetzliche Regelung in Deutschland fehlt, bestand bislang Unsicherheit über den tatsächlichen Umfang dieser Pflicht. Der Autor erläutert im Detail, welche konkreten Informationen der Franchisegeber zwingend vermitteln muss. Das Werk richtet sich an im Franchising tätige Berater und Rechtsanwälte, an Franchisegeber, die ihre Aufklärungspflicht besser einschätzen möchten sowie an Franchisenehmer.

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2007, měkká

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