Die Praxis der Absprachen in Wirtschaftsstrafverfahren
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Keine Entwicklung hat den deutschen Strafprozess jemals so sehr von unten her revolutioniert wie die Einführung und Etablierung der Urteilsabsprachen durch die Tatgerichte. Dass sich Richter, Staatsanwälte und Verteidiger über die Höhe der Strafe einigen, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auch der Bundesgerichtshof beugte sich nur widerwillig dem Bedürfnis der Praxis nach dieser Form einer raschen Erledigung von Strafverfahren, als er 1997 in einer Leitentscheidung den Rahmen für zulässige Absprachen absteckte. Die Verfasser - Rechts- und Sozialwissenschaftler der Universität Düsseldorf - haben Richter, Staatsanwälte und Verteidiger befragt und aus den Antworten die erste repräsentative Darstellung der Absprachenpraxis seit der Leitentscheidung des BGH gewonnen. Der Bericht zeigt, wie es zu Absprachen kommt, wer sie trifft, welche Inhalte sie haben und zu welchen Ergebnissen sie führen. Er dokumentiert, wie die Praxis die Vorgaben des BGH umsetzt und bewertet. Das Buch liefert damit eine empirische Grundlage und wichtige Impulse für die Debatte über eine gesetzliche Regelung der Absprache. Es richtet sich an Wissenschaftler, Praktiker und auch an rechtspolitisch interessierte Leser.