Kooperation von Sozialverwaltung und Organisationen des dritten Sektors
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Der Band betrachtet Kooperationsverhältnisse zwischen Organisationen des Dritten Sektors und Sozialverwaltung in der ambulanten sozialen Arbeit als Anwendungsfälle der Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft. Zwei Praxisbeispiele (die Beleihung der Wohlfahrtsverbände zur Zuwendungsvergabe in Berlin und die Veränderungen in der Zuwendungsfinanzierung in Hamburg) werden als Rechts- und Steuerungsverhältnisse analysiert: Wie ist die Verantwortungsteilung tatsächlich und rechtlich ausgestaltet? Wie wird das rechtlich geforderte Maß staatlicher Rahmensteuerung gesichert? Wird das Ziel erreicht, spezifische Fähigkeiten der gesellschaftlichen Akteure nachhaltig zu nutzen? Dabei werden Erkenntnisse der Staats- und Verwaltungswissenschaft und der Dritte-Sektor-Forschung aufgenommen.