Vom Stil des Rechts
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Mit einer Einleitung von Andreas von Arnauld und Wolfgang Durner In seiner vor 60 Jahren posthum publizierten Abhandlung „Vom Stil des Rechts“ entwickelt der große Staats- und Völkerrechtler Heinrich Triepel (1868-1946) eine Rechtsästhetik von großer Geschlossenheit, die bis heute die einzige systematische und monographische Darstellung der ästhetischen Dimension des Rechts in deutscher Sprache darstellt. Dabei baut Triepel nicht allein auf rechtswissenschaftliche, namentlich rechtshistorische Texte, sondern bezieht die Erkenntnisse benachbarter Disziplinen ein, wie der Kunstgeschichte, Geschichte, Philosophie, Literatur- und Musikwissenschaft. Für Triepel ist das Recht Kulturerscheinung, sein „Stil“ Teil eines „Gesamt-“ oder „Kulturstils“, der die spezifische Weltsicht einer Kulturepoche speichert und sich in den verschiedenen Erscheinungen des Rechtslebens wie der Rechtssprache, Gesetzgebung, Rechtspflege, dem Rechtsverkehr oder der Rechtswissenschaft offenbart. Damit fügt sich Triepels Rechtsästhetik in heutige Debatten über habituelle Prägungen und Manifestationen des kollektiven oder kulturellen Gedächtnisses ein und erweist sich als anschlussfähig auch für kulturwissenschaftliche Theorien unserer Zeit.