Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963
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Ist das Gesandtschaftsrecht heute überhaupt noch aktuell? Werden die politischen Beziehungen zwischen Staaten in Zeiten der Globalisierung nicht eher durch die Reisediplomatie von Regierungsvertretern bestimmt? Und ersetzen die routinemäßigen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs nicht die Kontakte der Diplomaten und Konsuln vor Ort? Und wenn dem so ist: Wozu brauchen wir dann überhaupt noch Diplomaten und Konsuln mit ihren Privilegien und Immunitäten? Der vorliegende Kommentar zum Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen gibt überzeugende Antworten auf diese Fragen und auf alle anderen Fragen, die sich im Gesandtschaftsrecht in der Vergangenheit gestellt haben oder die sich aktuell stellen. Er wurde von Mitarbeitern im Auswärtigen Amt erarbeitet, zu deren täglichen Aufgaben es gehört, für gesandtschaftsrechtliche Probleme aus der alltäglichen Praxis tragfähige Antworten zu fi nden. Gleichzeitig wurden aber auch langfristige Entwicklungen im Gesandtschaftsrecht beobachtet und analysiert. Die dabei über die Jahre hinweg gewonnene Expertise ist wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Kommentierung. Wissenschaftlich-akademische Betrachtungsweise und Praxisnähe gehen dabei eine harmonische Verbindung ein. Die Kommentierung deckt das gesamte Spektrum des Gesandtschaftsrechts ab. Historische Entwicklungen werden genauso berücksichtigt wie Tendenzen der jüngsten Vergangenheit, die bisher keinen oder nur einen unbefriedigten Niederschlag in der wissenschaftlichen Literatur zum Gesandtschaftsrecht gefunden haben. Beispielhaft seien hier die verstärkten Tendenzen genannt, den absoluten Schutz des diplomatischen Kuriergepäcks unter Hinweis auf unerlässliche Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung aufzuweichen oder die verstärkte Errichtung gemeinsamer Auslandsvertretungen von Staaten. Eine alphabetisch gegliederte Begriffserklärung von „A“ wie Agrément bis „Z“ wie Zustellung an Missionen leistet wertvolle Hilfe für einen Einstieg.