Die zivilrechtliche Unzulässigkeit von Wettbewerbsabreden
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Die vorliegende Dissertation setzt sich mit der Zivilrechtsfolge von unzulässigen Wettbewerbsabreden auseinander. Nach dem heutigen Rechtsstand sind unzulässige Abreden nach Art. 20 Abs. 1 OR nichtig. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Rechtsgeschichte des Kartellrechts, der Wettbewerbspolitik, dem materiellen Kartellrecht und der Rechtsgeschäftslehre zeigt auf, dass das Obligationenrecht bei der Zivilrechtsfindung für unzulässige Wettbewerbsabreden nicht hilfreich ist. Die Privatrechtsfolge von unzulässigen Wettbewerbsabreden muss den Schutz des sich stetig im Wandel befindlichen Wettbewerbsbegriffs des Kartellgesetzes gewährleisten. Der Zivilrechtsfolgebegriff muss also für neue Errungenschaften der Wettbewerbstheorien offen sein. Nur so kann die Anpassung des Rechts an die veränderlichen gesellschaftlichen Verhältnisse sichergestellt werden.